Die
Leibrente
wird bis zu einem bestimmten Ereignis - üblicherweise das Ableben des Versicherten - gezahlt.
Es ist
möglich eine Hinterbliebenenrente einzuschließen, entweder wird der Anspruch hierfür durch laufende
Beitragszahlungen oder durch die Zahlung eines Einmalbeitrags erworben. Wenn eine
Leibrente durch eine Einmalzahlung
abgefunden wird, so wird als Zahlbetrag gewöhnlich der versicherungsmathematische Barwert
der
Rente
als Abfindungsbetrag ausgezahlt. Informieren Sie sich jetzt und fordern Sie Ihren unverbindlichen und kostenlosen Vergleich an.